Quelle: TeleBärn
Schlager-Song «Layla» spaltet Politik und Gesellschaft
Selten hat ein Schlagersong solch hohe Wellen geschlagen wie «Layla». In ihrer Hit-Single singen DJ Robin und Schürze: «Ich hab’ ‘n Puff. Und meine Puffmama heisst Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler.» So einfach der Text, so gross auch der Erfolg. Der Ballermann-Song hat bereits über 45 Millionen Aufrufe auf Spotify. In Deutschland erreichten die beiden Künstler bereits drei Mal die Spitze der Charts. Und auch in der Schweiz erreicht «Layla» mehrfach Spitzenplatzierungen.
Nicht bei allen kommt der Liedtext gut an. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz wird rege darüber debattiert, ob der Song zu sexistisch sei. In mehreren deutschen Städten wurde daraufhin verboten, «Layla» an Festen und Partys zu spielen.
Gegen die «Layla»-Zensur reagieren viele Kulturschaffende mit wenig Verständnis. Interpret DJ Robin sagt gegenüber der Bild-Zeitung: «Diese Entscheidung ist absoluter Wahnsinn. In jedem Deutsch-Rap-Lied sind die Texte schlimmer. Da regt sich kein Mensch auf.» Mit dem Hashtag #freelayla erhält er Unterstützung von vielen weiteren Schlagerstars, aber auch von Musikerinnen und Musiker aus anderen Genres.
Politik mischt sich ein
«Layla» betritt nun auch die Polit-Bühne der Schweiz. Die Junge SVP vertritt die Meinung der deutschen Künstler. «Es gibt viele primitivere und geschmackslosere Songs», sagt Präsident David Trachsel auf Anfrage. Es sei unerheblich, ob man das Lied gut oder schlecht finde. Er führt aus: «Jeder soll hören dürfen, was man will.» Gegen diese Verbotskultur wolle sich seine Partei wehren: «Wir möchten die Kunstfreiheit in der Schweiz schützen.»
Die Junge SVP versucht nun via Social Media, mit einem Wettbewerb den Song auf den ersten Platz der Hitparade zu befördern.
Ein Wettbewerb, der bei der Juso überhaupt nicht gut ankommt. «Wir sind nicht erstaunt, dass die JSVP einmal mehr eine sexistische Aktion unterstützt», sagt Rosalina Müller, Zentralsekretärin der Juso. Sie findet die Aktion «völlig fehl am Platz».
Sie sagt zudem: «Layla ist einer von vielen sexistischen Songs, das ist die traurige Realität.» Das Lied stufe Frauen als «jung und geil» ab. Müller fügt hinzu: «Das ist einfach ein krasses, fälschliches Bild.» Ihre Partei fordert nun, dass Radios und Clubs die Single nicht mehr spielen.
Rechtprofessor ordnet ein
Dabei stellt sich folgende Frage: Darf dieser Song überhaupt verboten werden? Sebastian Heselhaus, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, gibt dazu Auskunft. Der Song könne laut Expertenmeinung gar nicht verboten werden: Er darf verkauft und gespielt werden. «Sicher ist die Single bei kritischer Betrachtung als sexistisch einzustufen. Aber das Lied überschreitet noch nicht die rechtlichen Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit», sagt er im Gespräch.
Die Schwelle, um ein Lied generell zu verbieten, sei zum Schutz der Meinungsvielfalt viel höher. «Dafür müsste beispielsweise eine konkrete Person beleidigt oder die Bevölkerung zu Hass angestachelt werden», führt Heselhaus aus.
Jedoch sehe es beim Verbieten eines Songs an einer Veranstaltung etwas anders aus. Das darf jeder private Anbieter. «Auch eine staatliche Institutionen als Organisator kann das Abspielen eines Lieds an einem spezifischen Event verbieten», sagt der Professor.