Was tun mit unerwünschten Weihnachtsgeschenken?
Die Weihnachtszeit ist nicht nur Zeit der Liebe und der Besinnung, es ist auch die Zeit des Kaufrauschs oder des Konsumwahnsinns. Während der Adventszeit werden so viele Geschenke gekauft wie sonst nie. Nach der Beschehrung folgt dann aber oft das Dilemma: Was stellt man mit ungeliebten Geschenken an?
Hier kommen fünf Tipps, wie ihr aus euren Geschenkeflops noch etwas rausholen könnt:
1. Zurückbringen
Falls der Kassenzettel aufgehoben wurde, stehen die Chancen gut, dass ein Geschenk zurückgebracht werden kann. Die Geschäfte jedoch sind nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen, denn in der Schweiz gibt es kein generelles Umtauschrecht. Viele sind jedoch sehr kulant und tauschen das Geschenk beispielsweise gegen einen Wertgutschein ein, solange Originalverpackung und Kassenzettel vorliegen.
2. Weiterschenken
Ob man Geschenke weiterverschenken darf oder nicht - darüber scheiden sich die Geister. Je mehr Zeit zwischen Erhalt und Weitergabe des Geschenks jedoch verstreicht, desto akzeptierter ist das Weiterschenken.
3. Online verkaufen
In den letzten Jahren hat sich der Trend entwickelt, die ungewollten Weihnachtsgeschenke auf Onlineplattformen weiterzuverkaufen. Das grosse Geschäft wirds wohl nicht, aber ein kleines Taschengeld kann man mit einem ungewollten Weihnachtsgeschenk vielleicht doch ergattern.
4. Tauschen
Ob unter Freunden oder online - ungewollte Weihnachtsgeschenke lassen sich auch tauschen. Im Internet gibt es diverse Portale, die einen solchen Tausch ermöglichen.
5. Spenden
Je nach Gegenstand (vor allem Kleidung und Pflege- und Hygieneprodukte), eignet sich das Geschenk auch für eine Spende. Bei verschiedenen wohltätigen Organisationen sind solche Sachspenden möglich.
So oder so: Im Müll müssen die ungewünschten Geschenke auf keinen Fall landen.