Allgemeines

Weihnachtsgeschenke: Rückgabe und Verkauf in der Schweiz

Nach Weihnachten werden ungewollte Geschenke auf Ebay verkauft. (Symbolbild)
Foto: iStock
Geschenke-Flop

Was tun mit unerwünschten Weihnachtsgeschenken?

Schon wieder ein Paar bunte Socken oder eine Küchenmaschine, die nicht gebraucht werden kann? Wir zeigen dir, wie du ungewollte Geschenke wieder los wirst.

Die Weihnachtszeit ist nicht nur Zeit der Liebe und der Besinnung, es ist auch die Zeit des Kaufrauschs oder des Konsumwahnsinns. Während der Adventszeit werden so viele Geschenke gekauft wie sonst nie. Nach der Beschehrung folgt dann aber oft das Dilemma: Was stellt man mit ungeliebten Geschenken an?

Hier kommen fünf Tipps, wie ihr aus euren Geschenkeflops noch etwas rausholen könnt:

1. Zurückbringen

Der einfachste Weg: Das Geschenk zurückbringen.

Foto: iStock

Falls der Kassenzettel aufgehoben wurde, stehen die Chancen gut, dass ein Geschenk zurückgebracht werden kann. Die Geschäfte jedoch sind nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen, denn in der Schweiz gibt es kein generelles Umtauschrecht. Viele sind jedoch sehr kulant und tauschen das Geschenk beispielsweise gegen einen Wertgutschein ein, solange Originalverpackung und Kassenzettel vorliegen.

2. Weiterschenken

Wieso nicht eine Person überraschen, die daran mehr Freude hat.

Foto: iStock

Ob man Geschenke weiterverschenken darf oder nicht - darüber scheiden sich die Geister. Je mehr Zeit zwischen Erhalt und Weitergabe des Geschenks jedoch verstreicht, desto akzeptierter ist das Weiterschenken.

3. Online verkaufen

Auf Plattformen wie Ebay ist die Aktivität nach Weihnachten deutlich höher als sonst.

Foto: iStock

In den letzten Jahren hat sich der Trend entwickelt, die ungewollten Weihnachtsgeschenke auf Onlineplattformen weiterzuverkaufen. Das grosse Geschäft wirds wohl nicht, aber ein kleines Taschengeld kann man mit einem ungewollten Weihnachtsgeschenk vielleicht doch ergattern.

4. Tauschen

Wieso nicht einfach das Geschenk mit jemand anderem tauschen?

Foto: iStock

Ob unter Freunden oder online - ungewollte Weihnachtsgeschenke lassen sich auch tauschen. Im Internet gibt es diverse Portale, die einen solchen Tausch ermöglichen.

5. Spenden

Gewisse Geschenke eigenen sich auch als sinnvolle Spenden.

Foto: iStock

Je nach Gegenstand (vor allem Kleidung und Pflege- und Hygieneprodukte), eignet sich das Geschenk auch für eine Spende. Bei verschiedenen wohltätigen Organisationen sind solche Sachspenden möglich.

So oder so: Im Müll müssen die ungewünschten Geschenke auf keinen Fall landen.

Quelle: CH Media
veröffentlicht: 26. Dezember 2024 00:00
aktualisiert: 26. Dezember 2024 00:00