Darf ich am Sonntag staubsaugen?
Kaum etwas ist nervenaufreibender als ein Nachbar, der am Wochenende um Punkt 8 Uhr den Bohrer aus dem Schrank holt. Den erholsamen Schlaf kann man vergessen. Doch seien wir mal ehrlich: Wir alle haben bereits am Sonntag Staub gesaugt oder laut Musik gehört. Solange es eine Ausnahme bleibt, drücken wir deshalb auch bei unseren Nachbarn ein Auge zu. Doch was, wenn der Lärm zum Dauerzustand wird und bis in die Nacht hineinreicht? Gefallen lassen musst du dir nicht alles. In der Schweiz gibt es nämlich genaue Regelungen.
Diese Ruhezeiten gelten in der Schweiz
Die Nachtruhe wie auch die Ruhezeiten sind in der Schweiz kantonal festgelegt. Einige sind jedoch schweizweit in Stein gemeisselt, besser gesagt im Gesetz festgeschrieben. Grundsätzlich gelten im Kanton Solothurn folgende Ruhezeiten:
- Mittagsruhe: Zwischen 12 und 13 Uhr
- Nachtruhe: ab 22 Uhr bis 8 Uhr
- Sonn- und Feiertage: ganztags
Während diesen Zeiten gilt es also, Krach zu vermeiden und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
Was gilt alles als Ruhestörung?
Was alles als Ruhestörung gilt, wird in der Schweiz gesetzlich festgehalten. So besagt das Obligationenrecht, dass ein Mieter einer Wohnung auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen muss. Was alles unter «Rücksicht» zu verstehen ist, wird jedoch nicht geschrieben. Es gilt, den gesunden Menschenverstand einzuschalten. Einige Tätigkeiten, welche sich unter «Rücksicht» während den Ruhezeiten belaufen, findest du hier:
- Spielen von Schlag- und Blasinstrumenten
- Laute handwerkliche Tätigkeiten wie Hämmern und Bohren
- Lautes Musikhören
- Hüpfen und Springen
- Knallende Türen und laute Streits
- Rasenmähen
- Partys bis tief in die Nacht, ohne die Nachbarschaft zuvor darüber informiert zu haben.
- Wichtig: Schreiende Babys müssen Nachbarn aushalten. Den Kleinen ist es erlaubt, sich lautstark mitzuteilen. Dabei handelt es sich um ein natürliches Verhalten.
Ein Punkt, welcher viele nicht zur Ruhestörung zählen, ist das Staubsaugen. Da viele unter der Woche keine Zeit haben für Hausarbeiten und am Samstag die Freunde vorgehen, wird das Staubsaugen am Sonntag erledigt. Grundsätzlich gelten am Sonntag jedoch die Ruhezeiten ganztags. Insbesondere, wenn man in einer hellhörigen Mietwohnung lebt, sollte man während dieser Zeit auf lärmige Haushaltsarbeiten verzichten. Mittlerweile gibt es aber in so gut wie jedem Handel moderne Staubsauger, die mit einer Lautstärke von etwa 60 bis 65 Dezibel funktionieren.
Vorgehen bei der Nichteinhaltung der Nachbarschaft
Wenn die Nachbarn die gesetzlichen Ruhezeiten missachten, gilt es, als Erstes ein Gespräch aufzusuchen. Laut des Merkblatts vom Amt für Umwelt im Kanton Solothurn sollte nur in Ausnahmefällen die Polizei eingeschaltet werden.