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Diese ersten Lockerungen beschliesst der Bundesrat

Bundesrat Alain Berset
Foto: Keystone
Ab 1. März

Diese ersten Lockerungen beschliesst der Bundesrat

Der Bundesrat hat erste Lockerungen der aktuellen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab dem 1. März beschlossen. Als Erstes werden Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht. Viele Massnahmen bleiben weitere drei Wochen in Kraft. Wir liefern dir eine Übersicht.
24. Februar 2021 - 16:52

Neue Lockerungen ab dem 1. März

Radio 32

LÄDEN UND MÄRKTE: Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs, Museen und Lesesäle von Bibliotheken sollen wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen, auch für Einkaufszentren als Ganzes. Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte, Blumenläden durften auch während des Shutdown offenbleiben.

KULTUR-, FREIZEIT- UND SPORTBETRIEBE: Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien dürfen wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal 15 Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt. Profispiele ohne Zuschauer sind weiterhin erlaubt. Kinos, Casinos, Bars, Discos und Tanzlokale bleiben geschlossen. Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.

VERANSTALTUNGEN UND MENSCHENANSAMMLUNGEN: Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. An privaten Veranstaltungen im Innern dürfen weiterhin maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden mitgezählt.

JUGENDLICHE: Jugendliche unter 20 Jahren sollen den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen können. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

RESTAURANTS: Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Öffnen dürfen nur Take-aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt.

SKIGEBIETE: Über Skigebiete und Hotels entscheiden weiterhin die Kantone. Sie dürfen die Öffnung nur erlauben, wenn es die epidemiologische Lage zulässt und bei genügend Kapazitäten von Tests, Contact Tracing und Spitälern. Es müssen strenge Schutzkonzepte eingehalten werden. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.

HOMEOFFICE-PFLICHT: Die Verpflichtung, möglichst zu Hause zu arbeiten, gilt weiterhin. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.

MASKENPFLICHT AM ARBEITSPLATZ: Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Wer sich von der Maskentragpflicht dispensieren will, braucht ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten.

SCHUTZ GEFÄHRDETER PERSONEN: Besonders gefährdete Personen haben das Recht auf Homeoffice oder auf einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN: Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung dürfen weiterhin öffnen.

Übersichtsgrafik Lockerungen Bundesrat März 2021
Foto: Bundeskanzlei, Sektion Kommunikation
Quelle: Radio 32
veröffentlicht: 27. Januar 2021 16:18
aktualisiert: 24. Februar 2021 16:55