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Rutschgefahr: Wer muss das Laub entfernen?

Laub mag zwar schön aussehen, kann aber in nassem Zustand ein grosses Unfallrisiko darstellen.
Foto: Getty Images
Unfallträchtiges Laub

Rutschgefahr: Wer muss das Laub entfernen?

Viele bunte Blätter bedecken im Herbst die Wege. Besonders für Velofahrer können diese bei Nässe eine grosse Gefahr darstellen. Doch wer trägt für das Kehren die Verantwortung? Und was gilt für die Bäume meines Nachbarn?

Am Morgen in der Früh: Frisch geduscht, Kaffee getrunken und zügig aus dem Haus gespurtet. Schwunghaft aufs Velo gesessen und noch bevor die Strasse erreicht ist, rutscht das Rad unter einem weg. Verdutzt liegt man auf nassem Laub. Autsch!

Wer ist für das Kehren des Laubes zuständig?

Nasses Laub gilt als glitschiger Feind für die Velofahrer und teilweise auch für Fussgänger. Anders als bei Gemeinde- oder Kantonsstrassen werden private Wege nicht vom Werkhof gekehrt. Für das Laub auf privatem Grundstück ist der Hauseigentümer verantwortlich. Genau wie beim Schnee gilt dort eine Unterhaltspflicht. Beseitigt er die Blätter nicht und es kommt deswegen zu einem Unfall, haftet er folglich im Sinne der Eigentümerhaftung.

Konkret heisst das, dass der Verunfallte den Hauseigentümer verklagen kann. Ob er dabei recht bekommt, muss aber von Fall zu Fall individuell untersucht werden. Weil Laub ein generelles Unfallrisiko darstellt, kann der Verunfallte nicht automatisch davon ausgehen, dass der Hauseigentümer haftet. Verdeckt das Laub aber eine andere Gefahr, zum Beispiel ein Schlagloch, und der Velofahrer verunfallt deshalb, dann haftet der Hausbesitzer.

Das Laub meines Nachbarn

Laub im Herbst gehört in Wohnquartieren zum alltäglichen Bild und kann im Fachjargon als «Immission» bezeichnet werden. Laut Zivilgesetzbuch muss man sich nachbarschaftliche «Immissionen» wie eben Laub, Lärm oder Schatten gefallen lassen. Das heisst, man muss das Laub seines Nachbars auf dem eigenen Grundstück dulden – und selber zusammenrechen.
Verboten ist nur, was übermässig ist.

Ein Gericht würde sich, stellvertretend für den Durchschnittsbürger, für eine übermässige Immission aussprechen, wenn die Sicherheit der Passanten gefährdet wäre oder Abflüsse verstopft würden.

Wie soll ich kehren und wohin mit dem Laub?

Die farbigen Blätter sollten also regelmässig gekehrt werden. Am besten machst du das mit dem Rechen oder Besen. Laubbläser und Laubsauger sind zwar praktisch und zeitsparend, ihre negativen Auswirkungen für Menschen, Tier und Umwelt sind jedoch schwerwiegend, wie der Schweizer Tierschutz mitteilt. Diese Geräte würden einen negativen Einfluss auf die Bodenfauna ausüben. Auch die Nachbarn würden beim Verzicht des lauten Bläsers dankbar sein.
Das Laub sollte nicht etwa einfach auf die Hauptstrasse gefegt, sondern korrekt entsorgt werden. Das kann über den örtlichen Entsorgungshof oder die örtliche Grünabfuhr geschehen.

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 17. Oktober 2022 11:01
aktualisiert: 17. Oktober 2022 11:01