Warum ein Tier kein Weihnachtsgeschenk ist
Der Vater, der sich schon seit Monaten eine Katze wünscht, oder die Enkelin, die schon immer einen Hund wollte – Weihnachten bietet sich super als Möglichkeit an, das gewünschte Tier unter dem Baum zu platzieren. Warum man aber genau das nicht tun sollte, erläutert Ivan Schmid, Geschäftsführer und Inhaber des Tierheim Aarebrüggli in Grenchen.
«Man muss ein Tier zuerst kennenlernen»
Warum man ein Tier nicht verschenken sollte
Ivan Schmid
Ivan Schmid betreibt seit mehreren Jahren das Tierheim Aarebrüggli in Grenchen und hat schon mehrere hundert Tiere aufgenommen aber auch erfolgreich wieder platziert. Die Nachfrage nach Tierheim-Tieren ist tatsächlich unterschiedlich.
Kommen mehr Adoptionsanfragen zu Weihnachten?
Ivan Schmid
Wer sich ein Tier zu Weihnachten anschaffen möchte, wird nicht partout vom Tierheim abgewiesen. Viel eher wird das Gespräch gesucht, um festzustellen, ob das Interesse an einem Tier auch über Weihnachten hinaus geht. «Ich lege mir auch keinen Partner als Geschenk zu», meint Schmid. Erst mal müsse abgeklärt werden, ob das Tier überhaupt zu der Person passt und das funktioniert nur mit einem Kennenlernen im Voraus.
Wie reagiert das Heim bei einer Anfrage für ein Weihnachtsgeschenk?
Ivan Schmid
Es gibt Alternativen als Weihnachtsgeschenk
Wer seinen Liebsten einen Hund oder eine Katze schenken will, kann beispielsweise alternativ einen Gutschein für eine Besichtigung selber machen. «So kann man mal bei uns vorbeischauen und sich gemeinsam mit der beschenkten Person Gedanken machen», empfiehlt Schmid. Die Bewohner des Tierheims in Grenchen können besucht werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde.
Man kann alternativ zum Tier einen Gutschein schenken
Ivan Schmid
Wenn es so weit ist und man sich für ein Tier entschieden hat, gibt es verschiedene Faktoren, worauf man achten muss. «Es gibt eine Gesetzgebung für die Tierhaltung in der Schweiz. Das ist für uns eine Grundhaltung», so Schmid. Was aber in einem Gespräch vorab abgeklärt wird, seien beispielsweise Wohnlage, finanzielle Mittel und allgemeine Bedingungen der Person. Somit kann abgeschätzt werden, ob es auch von Seiten des Tierheims zwischen Tier und Besitzer passt. «Eine Katze, die in der Vergangenheit Freilauf genossen hat, würde beispielsweise nie als Wohnungskatze vermittelt werden», meint der Geschäftsführer.
«Rückgaberecht» bei Tieren
Dem Inhaber des Tierheims besonders wichtig, ist das «Rückgaberecht» seiner Tiere. Meistens werden die Tiere, insbesondere Hunde, erstmals «auf Probe» für einen Besuch abgegeben und dann erst wird der Vertrag unterschrieben.
«Das Kennenlernen Zuhause ist sehr wichtig»
Radio 32Wer sich dann definitiv für ein Tier aus dem Tierheim in Grenchen entscheidet, zahlt einen «Unkostenbeitrag» von geschätzt 200 - 300 Franken bei einer Katze und bis zu 600 Franken bei einem Hund. Der zu bezahlende Betrag ist immer abhängig von Alter, Rasse und Gesundheitszustand des Tieres und deckt lediglich die Grundkosten von Tierarzt und Futter ab.
Ein Tier ist gesetzlich Inventar
Wer sich ein Tier angeschafft hat, sollte dieses unbedingt in seinem Testament erwähnen. Nicht selten kommt es vor, dass ein Besitzer verstirbt und das Tier rechtlich niemandem mehr gehört. Somit wird es für die Tierheime schwierig, diese zu vermitteln, da sie gesetzlich nicht dazu befugt sind. Im Normalfall sind die Tiere im Tierheim Aarebrüggli glücklicherweise aber nur auf Durchreise. «Wenn ein Tier lange bei uns ist, reden wir von höchstens drei Monaten», so Ivan Schmid.