Quelle: ArgoviaToday
Was dürfen Politiker auf Social Media tun und was geht zu weit?
Das war ein Aufritt mit Folgen. Nadine Moll, Gemeinderätin von Aeschi, hält auf ihrem Tiktok-Kanal eine dreiminütige Wutrede, wie oben im Videoausschnitt zusehen. Inhalt dessen: Eine Schimpftirade über die in einem Medienartikel geäusserte Forderung, dass Impfgegner die direkten Konsequenzen ihrer Handlungen direkt spüren sollen. Daraufhin bezeichnet Moll diese Haltung als krank und macht zudem die Politiker dafür verantwortlich, «seit zwei Jahren ein unmenschliches Verhalten an den Tag zu legen». Zu guter Letzt spricht sie von «Psychopathen in den Regierungen».
«Ich hätte die Wortwahl im Nachhinein sachlicher wählen sollen. Die Emotionen sind nach zwei Jahren bei allen einfach sehr hoch. Da sollten wir langsam wieder einen gemeinsamen Weg finden», erklärt sie im Nachhinein.
Der Link zum Video ist jedoch dem Gemeinderat Aeschi zugespielt worden. Und dieser reagierte sofort. Nachdem die Angelegenheit intern besprochen wurde, hat Moll auf eigenen Wunsch ihre Demission eingereicht. Zudem hat sich die scheidende Gemeinderätin bei ihren Kollegen und Kolleginnen für die unangemessene Wortwahl entschuldigt, heisst es in der Stellungnahme.
Darf man als Politikerin so etwas auf Social Media posten?
Wir haben einen der bekanntesten Schweizer Politikwissenschaftler Claude Longchamp befragt dazu, was Politiker und Politikerinnen auf Social Media eigentlich dürfen und was allenfalls zu weit geht.
Wie funktioniert die Meinungsäusserung bei Politikern in der Schweiz?
Schweizer Politologe Claude Longchamp
Kann ein Politiker trotzdem seine private Meinung so öffentlich äussern?
Schweizer Politologe Claude Longchamp
Darf man bei solchen Social Media-Fauxpas einen Politiker zum Rücktritt zwingen?
Schweizer Politologe Claude Longchamp