Was hat es eigentlich mit dem Heimatort auf sich?
Bei unseren Nachbarn steht im Pass der Geburtsort. Nur die Schweiz tickt da anders. Auf der ID oder dem Pass steht neben Name, Grösse und Geschlecht auch der Heimatort. Was hat es mit dieser Schweizer Eigenart auf sich?
Holzgerechtigkeit, Sozialhilfe und Wehrpflicht
Um das «Warum» zu klären, muss man etwas zurück in der Zeit. Den Heimatort (auch Bürgerort) gibt's nämlich bereits seit der Staatsgründung. Zurzeit der alten Eidgenossenschaft – im 13. und 14. Jahrhundert – war der Heimatort meist auch der Wohnort der Menschen und eine wichtige Absicherung. Denn Bürgerorte hatten diverse Pflichten gegenüber ihren Bürgern und diese wiederum gegenüber ihrer Gemeinde.
So mussten die Männer dem Landesherren ihres Heimatortes als Wehrkraft dienen. Im Gegensatz verpflichtete sich der Bürgerort für seine Bürgerinnen und Bürger aufzukommen, falls diese verarmten und ihren Lebensunterhalt nicht mehr selber bezahlen konnten. Zudem hatten Bürger im Heimartort ein Recht auf Güter wie zum Beispiel die «Holzgerechtigkeit». Das heisst: Sie durften den umliegenden Wald für die Holzgewinnung nutzen.
Ist der Heimatort heute sinnlos?
Landesherren sind lange kein Thema mehr und auch auf die Holzgerechtigkeit pocht keiner mehr. Seit 2012 hat der Heimatort auch seine letzte wichtige Funktion verloren: Die Sozialhilfe. Bis zum ersten Weltkrieg war alleinig der Heimatort für die Unterstützung der Bedürftigen zuständig – egal wo diese lebten. Später mussten Heimatkantone den Wohnkantonen die Sozialhilfe zurückerstatten. Dieser Regel ging es vor einigen Jahren nun definitiv an den Kragen. 2012, mit einer Übergangsfrist, wurde die Sozialhilfe-Rückerstattung zwischen den Kantonen beendet.
Emotional ist der Heimatort für viele noch von grosser Bedeutung. Und er kann auch ein Familienarchiv sein. Denn für eine lange Zeit hatte der Heimatort eine andere wichtige Funktion: Er führte das Familienregister. Diese Aufgabe liegt zwar mittlerweile bei den Zivilstandsämtern. Und trotzdem: In der Heimatgemeinde werden Unterlagen über Familien aufbewahrt, unabhängig davon, wo diese mittlerweile leben. Wer also die Geschichte seiner Familie erforschen will, weiss nach einem Blick auf die ID wo er oder sie hingehen muss.
Ein Stück Heimat für Ausgewanderte
Dass der Heimatort für viele Schweizer und Schweizerinnen doch noch eine Herzensangelegenheit ist, zeigte sich zuletzt 2001. Damals wurde bisher zum letzten Mal über eine allfällige Änderung von Heimat- zu Geburtsort debattiert. Dabei setzte sich der Heimatort mit der Begründung vom Bundesrat durch: «Da sehr viele, auch neu eingebürgerte, Schweizer eine starke emotionelle und traditionelle Bindung zum Heimatort haben und dieser im schweizerischen Geschäftsverkehr und im Rechtssystem gebräuchlich ist, fiel der Entscheid zu Gunsten des Heimatortes».
Wer entscheidet über meinen Heimatort?
Der Heimatort ist Erbsache. Früher erhielten Kinder üblicherweise den Heimatort ihres Vaters. Heute erhält das Kind den Heimatort des Elternteils, dessen Namen es trägt. Nicht nur das hat sich geändert – damals übernahm die Frau nach der Hochzeit den Heimatort ihres Ehemannes. Heute ändert die Heirat nichts am Heimatort.
Es ist auch möglich mehrere Heimatorte zu haben. So kann man das Bürgerrecht einer Gemeinde anfordern, wenn man eine besondere Verbindung zum Ort hat. Zum Beispiel für eine längere Zeit dort wohnt. Im Pass oder auf der ID wird aber nur einer aufgelistet.