Corona-Massnahmen: Diese Regeln gelten neu
Sportsachen gepackt? Warme Kleider für den Apéro auf der Restaurantterrasse dabei? Ab heute gelten die Lockerungen, die der Bundesrat vergangenen Mittwoch beschlossen hat. Und das gilt:
Restaurants dürfen Aussenbereiche öffnen
Restaurants dürfen ihre Aussenbereiche zwischen 6 Uhr und 23 Uhr öffnen. Es gilt dabei eine Sitzpflicht und es dürfen maximal vier Personen zusammensitzen. Eine Ausnahme gibt es für Eltern mit mehr als zwei Kindern. Ausserdem müssen alle ihre Kontaktdaten abgeben und eine Maske tragen, wenn sie nicht gerade etwas konsumieren. Das Personal trägt immer eine Maske.
Nicht für alle Restaurants lohnt es sich, die Aussenbereiche zu öffnen, da durch die 1,5 Meter Abstände zwischen den Tischen nicht gleich viel Gäste empfangen werden können. Restaurants ist es auch erlaubt, Terrassen oder Aussenbereiche zu überdachen.
Sehr viele Gäste waren bei der heutigen Terrassenwiedereröffnung in Solothurn
Radio 32Quelle: TeleM1
Geburtstags- oder Grillpartys bis 15 Personen
Zwar hat der Bundesrat kleinere Veranstaltungen draussen mit bis zu 100 Personen wieder zugelassen, allerdings gilt diese Regel nicht für private Feiern. Bei Geburtstagspartys oder Feiern im Freundeskreis sind weiterhin nur 15 Personen draussen erlaubt. Im Innern gilt die Obergrenze von zehn Personen.
Sportveranstaltungen mit Publikum
Es dürfen wieder Zuschauer in die Stadien. Es sind Publikumsanlässe mit maximal 100 Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt, aber nur für Spiele von Teams aus einer professionellen oder semiprofessionellen Liga oder für Wettkämpfe von Profi-Einzelsportlern. Auch hier gilt eine Sitzplatzpflicht und die Maske muss getragen werden. Die Zuschauerränge dürfen bis maximal ein Drittel der Kapazität besetzt werden. Bei Hallen-Sportarten dürfen maximal 50 Personen zuschauen.
Trainings in der Halle
Trainings in den Turnhallen können wieder stattfinden. Allerdings gilt hier eine Obergrenze von 15 Personen. Dabei gilt die Maskentragpflicht und es muss genügend Abstand gehalten werden. Das heisst, es sind in der Halle nur Trainingsaktivitäten ohne Körperkontakt möglich. Kann eine Sportart mit Maske nicht ausgeübt werden, muss eine Person mindestens 15 bis 25 Quadratmeter Fläche zur Verfügung haben. Körperbetonte Sportarten wie Judo oder Schwingen sind drinnen darum nicht möglich.
Trainings draussen
Mannschaftstrainings draussen, beispielsweise im Fussball, können wieder stattfinden, wenn eine Maske getragen oder genügend Abstand gehalten wird. Bei Fussballmatches ist das Abstandhalten oder Maskentragen nicht möglich, deshalb sind solche Wettkämpfe nicht erlaubt.
Wettkämpfe im Amateursport
Grundsätzlich sind ab heute aber wieder Wettkämpfe im Amateurbereich möglich. Diese bedingen aber ein Schutzkonzept, es dürfen maximal 15 Personen daran teilnehmen und es gelten die Maskenpflicht und Abstandsregeln. Im Tennis sind aufgrund des vielen Platzes wieder Einzelturniere ohne Maske indoor möglich.
Andere Regeln gelten für unter 20-Jährige. Diese dürfen drinnen und draussen ohne Personenbegrenzung Sport treiben und es dürfen auch Wettkämpfe ohne Publikum stattfinden.
Fitnesszentren und Hallenbäder öffnen
In Fitnesszentren dürfen mehr als 15 Personen gleichzeitig an den Geräten trainieren, wenn jeder für sich alleine an den Geräten trainiert. Alle Anwesenden müssen grundsätzlich eine Maske tragen und den Abstand einhalten. Es gibt aber auch hier Kapazitätsbeschränkungen. Bei Gruppenkursen gilt die Obergrenze von 15 Personen.
Hallenbäder öffnen wieder, allerdings mit Kapazitätsbeschränkungen und Maskenpflicht im Aussenbereich. Wellnessanlagen bleiben geschlossen.
Seit heute Morgen können wir wieder in den Fitnesscentern trainieren
Interview mit Personaltrainer Markus Portmann
Kino, Theater und Konzerte finden eingeschränkt statt
Im Kulturbereich sind wieder Veranstaltungen mit Publikum und Einschränkungen möglich. Theater und Kinos dürfen wieder öffnen, die Anzahl der Besuchenden ist im Innern auf 50 beschränkt und es darf maximal ein Drittel der Kapazität mit Sitzplätzen besetzt werden. Es gilt ausserdem die Maskenpflicht. Im Kino soll es keine Pausen geben und die Konsumation ist verboten. In einem Openair-Kino ist die Zahl der Besucher auf 100 begrenzt.
Konzerte von Chören sind nach wie vor vor Publikum verboten. Professionelle einzelne Sängerinnen und Sänger dürfen mit entsprechendem Schutzkonzept Auftritte machen.
Unterricht in der Schule erlaubt
Die Studierenden dürfen wieder in die Schule. Auch ausserhalb der obligatorischen Schule ist Präsenzunterricht wieder eingeschränkt möglich. Es gelten eine Beschränkung von 50 Personen, Maskenpflicht und Abstandhalten. Präsenzveranstaltungen sind generell auch mit mehr als 50 Personen möglich. Auch Prüfungen können wieder in den Schulen stattfinden.
Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Die Jugendtreffs mit Aktivitäten für Jugendliche bis 20 Jahre dürfen wieder öffnen. Es muss eine Fachperson anwesend sein und es gilt Maskenpflicht für alle, die älter sind als 12 Jahre. Nicht erlaubt sind Tanzveranstaltungen. Bei Partys oder Grillabenden gelten für Jugendliche dieselben Regeln wie für Erwachsene. Einzig im Sport, der Kultur oder der Jugendarbeit wie Pfadis gibt es Ausnahmen und weniger Einschränkungen.
Erleichterungen für Geimpfte
Geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen müssen keine Maske mehr tragen, wenn ihre Impfung bereits zwei Wochen zurück liegt. Diesen Entscheid trifft die Heimleitung in Absprache mit den kantonalen Behörden. Auch können Bewohner, die eine Covid-Infektion hinter sich haben, drei Monate von der Maskenpflicht befreit werden.
Reduzierte Quarantäne in Unternehmen
Unternehmen, die bei Betriebstestungen mitmachen, werden teilweise von der Quarantäne befreit. Wird eine Person im Betrieb positiv getestet, müssen Kontaktpersonen im Büro nicht mehr in Quarantäne. Hat ein Angestellter ausserhalb des Büros Kontakt mit einer positiv getesteten Person, muss er weiterhin in Quarantäne.