So verfasst du dein Testament richtig
Die Covid-19-Pandemie hat in der Schweiz in den letzten drei Jahren zu einem Anstieg der Testamente geführt. Hatten vor der Pandemie 27 Prozent der 45-Jährigen einen letzten Willen verfasst, sind es aktuell 32 Prozent. Das zeigt eine Statistik der Allianz für das Gemeinwohl. Notar Reto Erdin kann dies gut nachvollziehen. Auch bei ihm häufen sich die Anfragen in letzter Zeit: «Die Leute wurden von der Pandemie total überrascht, plötzlich war dieses Virus da. Für viele ältere Leute war das eine echte Gefahr, viele mussten sich mit dem Tod beschäftigen. Das ist schon eingefahren.»
Wer soll ein Testament verfassen?
«Jeder», erklärt Erdin. Besonders jedoch Personen, welche eine Verantwortung übernehmen. Sei es durch eine Heirat, einen Hauskauf, Kinder oder eine Unternehmensgründung. Besonders aber auch bei einer Konkubinatspartnerschaft (wenn zwei Menschen in einer Partnerschaft zusammenleben, aber weder verheiratet, noch in einer eingetragenen Partnerschaft sind): «Das ist heute ein echtes Problem. Der Partner oder die Partnerin wird in so einem Fall überhaupt nicht geschützt von Gesetzeswegen. Sie bekommt nicht einmal ein Auskunfts- oder Einsichtsrecht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man seinen letzten Willen auch für den Konkubinatspartner oder die Konkubinatspartnerin kundtut.»
Viele Testamente sind fehlerhaft verfasst
Viele Personen wüssten laut Erdin schon lange, dass sie eigentlich ein Testament abschliessen sollten. Wie bei manchem wird auch dies jedoch immer wieder vor sich hin geschoben. «Die Pandemie hat aber den entscheidenden Ausschlag gegeben, dass nun viele den letzten Willen aktiv angehen», bestätigt der Notar. Doch wie verfasst man ein Testament richtig? Gemäss Reto Erdin am besten mit einem Profi zusammen: «Sie dürfen theoretisch den letzten Willen auch handschriftlich auf einem Zettel formulieren. Es ist jedoch leider so, dass ein Grossteil dieser Testamente dann fehlerhaft ist. Beispielsweise steht dann:
Testament nicht unter dem Kopfkissen aufbewahren
Hinterlegt wird das Testament anschliessend am besten beim zuständigen Bezirksgericht, rät der Profi. Das kostet in Solothurn beispielsweise zwar einmalig 53.85 Franken, aber: «Dann ist man sicher, dass das Testament auch gefunden wird. Sonst riskieren sie, dass das Testament vielleicht erst nach der Hausräumung im Brockenhaus wieder auftaucht. Dann ist das Erbe vermutlich bereits verteilt.» Nicht in einem Testament verfasst werden übrigens Bestattungswünsche, da die Testamentseröffnung in der Praxis erst nach der Beerdigung stattfindet. Auch medizinische Anliegen gehören nicht in ein Testament, sondern in eine Patientenverfügung. Und zu guter Letzt rät Erdin: «Verfasse nebst dem Testament auch unbedingt einen Vorsorgeauftrag. Dieser regelt deine Geschäfte auch vor dem Tod, bei einer Urteilsunfähigkeit.»