Was tun mit Geschenken, die dir nicht gefallen?
Weihnachtgeschenke sind zwar meist nett gemeint, kommen aber nicht immer gut an. Auch du hast sicher schon mal etwas geschenkt bekommen, mit dem du einfach wirklich nichts anfangen konntest. Hier einige Tipps, was du damit anstellen kannst.
Umtauschen
Ganz grundsätzlich gilt beim Kauf im Ladengeschäft: Was nicht gefällt, kann nicht einfach umgetauscht werden. Es kommt auf die Kulanz des Händlers bzw. der Händlerin an – zumindest wenn man die Rückgabefrist nicht einhält. Wer sicher gehen will, fragt vor dem Kauf noch einmal nach. Beim Online-Shopping haben Kundinnen und Kunden meist 14 Tage lang das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Ist man sich nicht sicher, ob der Ladeneinkauf für den Beschenkten wirklich das richtige ist, lohnt es sich, den Kassenzettel aufzubewahren.
Bei Produkten wie Kosmetik oder Elektronik beispielweise gilt, dass diese für einen Umtausch nicht benutzt sein dürfen und die Verpackung noch im unbeschädigten Originalzustand sein muss. Handelt es sich um Kleidungsstücke, die du zurückgeben willst, stelle sicher, dass das Preisschild noch dran ist.
Spenden
Hast du oder dein Kind Spielsachen geschenkt bekommen, die es aber gar nicht braucht oder die nicht genutzt werden? Eine zur Zeit der Besinnlichkeit passende Geste wäre es natürlich, Dinge wie Spielsachen als Spende zu verschenken. Über gemeinnützige Organisationen wie die Winterhilfe oder Caritas gelangen Sachspenden wie Babysachen, Kinderkleider und -spielzeug an bedürftige Familie in der Schweiz. So hat man nicht nur Weihnachtsfehlkäufe ausgemistet, sondern auch gleich noch eine gute Tat vollbracht.
Upcycling
Mit etwas Kreativität und Geschick kannst du aus unbrauchbaren Geschenken etwas Neues basteln. Vielleicht kriegst du z.B. ein Kleidungsstück geschenkt, dass absolut gar nicht deiner Grösse entspricht und du es dementsprechend auch nie anziehen würdest. Wie wäre es, wenn du dir daraus eine eigene Tasche bastelst? So wird aus dem Kleidungsstück trotzdem noch etwas Brauchbares. Anleitungen hierzu gibt es zuhauf im Internet und auf YouTube.
Versteigern
Es kann auch vorkommen, dass dir jemand etwas schenkt, was du aber schon besitzt. Du kriegst eine CD deiner Lieblingsband geschenkt, die du logischerweise schon hast oder man überrascht dich mit einem lustigen Brettspiel, welches du dir aber erst kürzlich selber gekauft hast. Gibt es hierbei keine Kaufquittung mehr für den Umtausch, kannst du dir überlegen, diese Sachen auf Versteigerungsplattformen wie Ricardo.ch zu versteigern. Dort können nämlich nicht nur gebrauchte Gegenstände, sondern auch Neuware angeboten werden. Allerdings solltest du das nur in Einzelfällen tun, denn das grossflächige und systematische im Laden kaufen und online teurer weiterversteigern ist auf den meisten Versteigerungsplattformen untersagt.